Plauer Straße 32
19386 Lübz
Telefon: 038731/ 2 34 70
Fax: 038731/ 2 07 39
Suhrlandtstraße 4
19288 Ludwigslust
Telefon: 03874/ 2 07 55
Fax: 03874/ 2 09 63
Ziegeleiweg 22
19370 Parchim
Telefon: 03871/ 44 21 64
Fax: 03871/ 44 10 22
Mühlenstraße 8
19348 Perleberg
Telefon: 03876/ 30 761 63
Fax: 03876/ 30 761 64
Kristallweg 10
29410 Salzwedel
Telefon: 03901/ 2 75 32
Fax: 03901/ 2 75 33
HAACK Raumgestaltung Lübz
LBHG Lübzer Bodenleger + Heimtextilhandel GmbH
Plauer Straße 32 | 19386 Lübz
Telefon: | 038731/ 2 34 70 | |
Fax:: | 038731/ 2 07 39 | |
E-Mail: | luebz@haack-raumgestaltung.de |
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: | 9:00 Uhr - 18:00 Uhr | |
Samstag: | 9:00 Uhr - 12:00 Uhr |
Der Franchisegeber, die HeGa Franchising Ehrlich + Madaus GbR, 21385 Oldendorf/Luhe verfügt über das seit 1990 in der Bundesrepublik Deutschland erfolgreich erprobte Konzept für die Präsentation und den Verkauf von Teppichboden, Parkett, Gardinen, Tapeten und Farben sowie ein Einkaufs- und Marketingsystem, das unter Nutzung der eingeführten Wortbildmarke HAACK® Raumgestaltung am Markt auftritt.
Der Franchisegeber überlässt mit einem Franchisevertrag sorgfältig ausgewählten, selbständigen Gewerbetreibenden das HAACK®-Konzept. Franchisenehmer kommen in den Genuss die Erfahrung, das Images, das Warenzeichen und die zentrale Dienstleistung des Franchisegebers zu nutzen und ihr Geschäft im eigenen Namen und für eigene Rechnung zu führen.
Fachmärkte von HAACK® Raumgestaltung werden unter Einsatz eines einheitlichen Corporate Idendity vermarktet. Prägendes Element des unternehmerischen Konzepts ist das erforderliche branchsenspezifische Know-how, das vom Franchisenehmer vertragsgemäß gewährleistet sein muss.
Der Franchisevertrag von HAACK® Raumgestaltung begründet die Systempflicht für beide Vertragspartner und bewirkt eine enge Interessenverbindung zwischen dem Franchisenehmer und dem Franchisegeber mit dem Ziel einer verbesserten Wirtschaftlichkeit beim Franchisenehmer und der gemeinsamen Erschließung des Marktpotentials durch das HAACK®-Franchisesystem.
Die Mitwirkung des Franchisenehmers beim Aufbau und Ausbau der Marktposition aller HAACK® Raumgestaltungsfachmärkte und bei der Erschließung des Marktpotentials ist selbständiger Vertragszweck. Der Franchisenehmer wird als selbständiger Unternehmer im eigenen Namen und für eigene Rechnung tätig; er ist verpflichtet das HAACK®-Betriebsführungskonzept anzuwenden.
Der Franchisegeber bietet dem Franchisenehmer ein Vollsortiment an Teppichboden, Parkett, Gardinen, Sonnenschutz, Tapeten und Farben inklusive Zubehör. Der Franchisenehmer verpflichtet sich, vorwiegend die Produkte zu führen, die von bekannten und bereits gelisteten Lieferanten bezogen werden.
Der Franchisegeber erbringt für den Franchisenehmer die Dienstleistungen in den nachfolgend aufgeführten Bereichen:
Ausstellungssystem und Werbekonzept
Planung und Controlling
Werbekatalog, PR und Verkaufsförderung
Personal, Schulung und laufende Betreuung
Beratung und Kundeninformation
Planung, Einrichtung und Aktualisierung des HAACK® Raumgestaltungsfachmarktes
Sie haben Interesse an einer Zusammenarbeit im Rahmen unseres Franchise-Systems?
Wir freuen uns, Sie in einem persönlichen Gespräch kennenzulernen. Rufen Sie uns unter 04132/ 939 767 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir vereinbaren einen persönlichen Termin.